Wie werde ich mit meinem Verein Mitglied beim Burgenländischen Tischtennisverband?

 

 

1. Aufnahme als Mitglied beantragen (siehe dazu auch §4 Abs.(1) der Satzungen)

Zur Aufnahme als ordentliches Mitglied in den BTTV ist ein formloser Antrag entweder per Post oder per Email (bevorzugt) an die offizielle Verbandsadresse (office@bttv.at) zu stellen.

Mitzusenden sind hierbei eine Kopie der Vereinsstatuten und das entsprechende ausgefüllte Formular "Formular für die Anmeldung eines neuen Vereins" (siehe unter Verwaltung - Formulare). Alle Unterlagen können sowohl per Email als auch am Postweg übermittelt werden.

Der BTTV-Vorstand entscheidet dann in weiterer Folge über das Aufnahmeansuchen und informiert den Antragssteller darüber.

Um am regulären Meisterschaftsbetrieb teilnehmen zu können, müssen weitere Erfordernisse gegeben sein:

 

2. Kommissionierung des Spiellokals beantragen

Jeder Verein benötigt ein den Vorschriften entsprechendes Spiellokal, welches durch den Spielplatzreferenten des BTTV geprüft (=kommissioniert) werden muss. Die Vorschriften für Spiellokale finden sich im aktuellen ÖTTV-Handbuch bzw. in den Durchführungsbestimmungen für Mannschafts-Landesmeisterschaften (siehe unter Verwaltung - Richtlinien). Zur Erfassung der Spielplatzdaten und Einleitung einer Kommissionierung ist das Formular "Formular für die Spielplatzdaten eines Spiellokals" (siehe unter Verwaltung - Formulare) auszufüllen und an den Spielplatzreferenten (siehe unter Verband/Gremien) zu senden.

 

3. Anmeldung der Spieler/innen durchführen

Damit die Spieler/innen des Vereins an den Veranstaltungen des BTTV teilnehmen können, müssen diese angemeldet werden. Es ist hierzu für jede/n Spieler/in das Formular "Spieler-Anmeldeschein" (siehe unter Verwaltung - Formulare) auszufüllen und an den MuBA-Obmann (siehe unter Verband/Gremien) zu übermitteln. Alternativ ist die Anmeldung von Spielern auch online möglich: Online-Spieler-Anmeldung

 

4. Nennung für Meisterschaften abgeben

Nennungen für die Meisterschaft müssen von bestehenden Vereinen bis zu dem vom Vorstand festgelegten Nennschluss (in der Regel ist das der 31.08. des laufenden Jahres) online in der Datenverwaltung erfolgen. Für neue Vereine ist zusätzlich auch eine Nachnennung bis zum Beginn der Meisterschaft auf freie Plätze möglich. Diese wird über den MuBA-Obmann oder den Verbandskapitän durchgeführt. Neue Mannschaften starten immer in der jeweils niedrigsten Klasse in ihrer Region, können aber durch einen Beschluss bei der Generalversammlung höhergereiht werden.

Alle Kosten sind im Finanzregulativ (siehe unter Verwaltung - Richtlinien) zu finden. Im Wesentlichen fallen der Mitgliedsbeitrag, die Kosten für die Spielplatzkommissionierung, die Gebühren für die Österr. Tischtenniszeitung und das Nenngeld für die Meisterschaftsnennungen an.

 

 

Bei weiteren Fragen stehen wir natürlich gerne zur Verfügung (Mail: office@bttv.at)!