Neue Covid-19 Bestimmungen |
Zuletzt geändert am: 26.08.2022 um 13:48 |
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Die Sport Austria hat neue Covid-19 Bestimmungen veröffentlicht. Prinzipiell gilt: Es gibt beim Sport keine Einschränkungen mehr (ausgenommen Wien).
Die Sport Austria hat neue Covid-19 Bestimmungen veröffentlicht. Prinzipiell gilt: Es gibt beim Sport keine Einschränkungen mehr (ausgenommen Wien).
Die in Kraft getretenen Novellen der COVID-Bundes- und -Wiener Verordnung bringen v.a. folgende Auswirkungen auf den Sport mit sich:
- Es gibt keine Zutrittsbeschränkungen (G-Nachweis oder Sperrstunde) für Sportstätten mehr
- Es gibt keine Gruppengrößenbeschränkungen für Zusammenkünfte mehr
- Verantwortliche von Veranstaltungen mit mehr als 50 Personen und Betreiber:innen nicht-öffentlicher Sportstätten haben eine/n COVID-19-Beauftragte/n zu bestellen sowie ein COVID-19-Präventionskonzept auszuarbeiten und umzusetzen
- Es wird weiterhin empfohlen, in geschlossenen Räumen eine FFP2-Maske zu tragen (ausgenommen Sportausübung und Feuchträume)
In Wien gilt für nicht-öffentliche Indoor-Sportstätten und Gastronomie (z.B. Kantine) weiterhin 2G (geimpft oder genesen) und für Zusammenkünfte indoor eine FFP2-Maskenpflicht (ausgenommen Sportausübung). Für Spitzensportler:innen gilt dabei im Sinne der beruflichen Tätigkeit weiterhin 3G.
In den restlichen Bundesländern gelten bezüglich der Sportausübung die Maßnahmen des Bundes.
Die aktuelle Bundesverordnung finden Sie hier: https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2022_II_86/BGBLA_2022_II_86.html
Veröffentlicht von Administrator am 08.03.2022
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