Energiekostenausgleich beantragen

Zuletzt geändert am: 15.02.2023 um 11:01
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Energiekostenausgleich beantragen

Ab sofort können gemeinnützige Sportstätten-Betreiber den Energiekostenausgleich beantragen. Der Energiekostenausgleich orientiert sich in weiten Teilen an dem Energiekostenzuschuss des BM für Arbeit und Wirtschaft.

Ab sofort können gemeinnützige Sportstättenbetreiber den Energiekostenausgleich beantragen. Der Energiekostenausgleich orientiert sich in weiten Teilen an dem Energiekostenzuschuss des BM für Arbeit und Wirtschaft.

Demnach erhalten gemeinnützige Sportstättenbetreiber eine Ersatzrate der Mehrkosten für Strom, Gas, Fernwärme, Heizöl, Holz und Pellets, die im Vergleich zu einer definierten Vergleichsperiode in der Vergangenheit angefallen sind.

Die Förderung gliedert sich in 3 Phasen wobei in Phase 1 die erhöhten Energiekosten zu 40% und in Phase 2 sowie 3 zu 70% ausgeglichen werden. Ab sofort kann bis zum 10.3.2023 für die erste Förderperiode (zweites Halbjahr 2022) ein Antrag gestellt werden. Als abwickelnde Stelle fungiert die Bundes-Sport GmbH.


Weitere Informationen auf https://www.sportaustria.at/energiekosten

Bei Fragen zum Energiekostenausgleich wenden Sie sich bitte direkt an die abwickelnden Stellen Bundes-Sport GmbH bzw. die Verbände ASKÖ, ASVÖ, SPORTUNION, ÖFB und ÖTV.


Veröffentlicht von Administrator am 15.02.2023


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